Arbeitseinsätze 2024

Treffpunkt:  Ausgang Bahnhof  (Gerätehaus)

Zeit: 7.00 Uhr

Arbeitseinsatz :

 

Der Vorstand

 

Kompostieranlage

Öffnungszeiten: 

Montag - Sonntag

täglich geöffnet

 

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Rosen -und Baumschnitt, Äste. Folien. Plaste oder nicht Kompostierbarer Abfall da entsorgt wird, da davon keine Verrottung möglich ist.

Bitte keine Äste auf die Kompostierung bringen !!

                     

 

 

Entsorgung von Schnittgut

Zur Entsorgung von nicht kompostierbaren Ästen usw. steht den Vereinsmitgliedern ab sofort ein Elektohäcksler zur Verfügung. Dieser kann Äste bis 45 mm zerkleinern.

Feuerschale

Eigenmächtiges füllen der Feuerschale ohne die Rücksprache mit dem Vorstand ist nicht gestattet.

NEUE WASSERZEITEN!!!

 

 

Dienstag und Donnerstag  17-18 Uhr

Freitag bis Sonntag 16.30 – 18.00 Uhr

Änderung aus gegebenem Anlass vorbehalten.

Der Vorstand

 

LÄRM - UND GERÄUSCHZEITEN

 

Montag - Freitag     08:00 - 19:00 Uhr

Samstag                  08:00 - 12:00 + 15:00 - 19:00 Uhr

SONNTAG            RUHETAG

FEIERTAG            RUHETAG

 

 

 

MITTAGSRUHE IM VEREIN

 

Mai - Oktober jeden Samstag von 12:00 - 15:00 Uhr

 

Bei wichtigen Baumaßnahmen/Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung durch den Vorstand möglich.

Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung vom 21.05.2022

 

-          Für jeden Gartenpächter erhöhen sich die Umlagekosten auf 25,00 €, was auf der jährlichen Pachtrechnung ausgewiesen ist.

 

-          Dies gilt ab 2022 bis auf Widerruf !

 

Auszug aus Kleingartenverordnung

Desweiteren ist ab sofort die Bohrung eines Brunnens auf der jeweiligen Parzelle nur noch mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen !

 

Die Errichtung eines ortsfesten Badebeckens ist nicht gestattet,nur noch mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen !

 

Tierhaltung

Kleintierhaltung gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.

Das Halten von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sowie Hunden, Katzen und Tauben im Kleingarten ist nicht gestattet.

Mitgeführte Hund und Katzen sind in der Kleingartenanlage anzuleinen, vom Pächter und im Garten unter Aufsicht zu stellen.

Verunreinigungen durch diese Tiere auf den Wegen und anderen öffentlichen Teilen der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.

 

Bei Mitbringen von Katzen ist der Schutz der Vögel zu gewährleisten.