Treffpunkt: Ausgang Bahnhof (Gerätehaus)
Zeit: 7.00 Uhr
Arbeitseinsatz :
Der Vorstand
Öffnungszeiten:
Montag - Sonntag
täglich geöffnet
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Rosen -und Baumschnitt, Äste. Folien. Plaste oder nicht Kompostierbarer Abfall da entsorgt wird, da davon keine Verrottung möglich ist.
Bitte keine Äste auf die Kompostierung bringen !!
Zur Entsorgung von nicht kompostierbaren Ästen usw. steht den Vereinsmitgliedern ab sofort ein Elektohäcksler zur Verfügung. Dieser kann Äste bis 45 mm zerkleinern.
Eigenmächtiges füllen der Feuerschale ohne die Rücksprache mit dem Vorstand ist nicht gestattet.
NEUE WASSERZEITEN!!!
Dienstag und Donnerstag 17-18 Uhr
Freitag bis Sonntag 16.30 – 18.00 Uhr
Änderung aus gegebenem Anlass vorbehalten.
Der Vorstand
LÄRM - UND GERÄUSCHZEITEN
Montag - Freitag 08:00 - 19:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 + 15:00 - 19:00 Uhr
SONNTAG RUHETAG
FEIERTAG RUHETAG
MITTAGSRUHE IM VEREIN
Mai - Oktober jeden Samstag von 12:00 - 15:00 Uhr
Bei wichtigen Baumaßnahmen/Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung durch den Vorstand möglich.
- Für jeden Gartenpächter erhöhen sich die Umlagekosten auf 25,00 €, was auf der jährlichen Pachtrechnung ausgewiesen ist.
- Dies gilt ab 2022 bis auf Widerruf !
Auszug aus Kleingartenverordnung
Desweiteren ist ab sofort die Bohrung eines Brunnens auf der jeweiligen Parzelle nur noch mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen !
Die Errichtung eines ortsfesten Badebeckens ist nicht gestattet,nur noch mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen !
Tierhaltung
Kleintierhaltung gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.
Das Halten von landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sowie Hunden, Katzen und Tauben im Kleingarten ist nicht gestattet.
Mitgeführte Hund und Katzen sind in der Kleingartenanlage anzuleinen, vom Pächter und im Garten unter Aufsicht zu stellen.
Verunreinigungen durch diese Tiere auf den Wegen und anderen öffentlichen Teilen der Anlage sind unverzüglich von den jeweiligen Tierhaltern zu beseitigen.
Bei Mitbringen von Katzen ist der Schutz der Vögel zu gewährleisten.