Kleingartenverein „Schäferbrücke“e.V. Stedten 06317
Seegebiet Mansfelder Land
Kontakt: vorstand.schaeferbruecke@gmx.de
https://schaeferbruecke.jimdo.com
Rechenschaftsbericht 2022 zur Jahreshauptversammlung 2023
Liebe Gartenfreunde
Die Gartensaison 2022 liegt hinter uns – ohne – COVID – 19 PANDEMIE
Ich möchte es so kurz wie möglich machen, die Ereignisse hier darzustellen und
ich hoffe danach auf eine ebenso kurze, aber sachliche Diskussionsrunde.
Zunächst einmal möchte ich DANKE sagen- an die Mitglieder die nicht nur ihre Pflichtstunden machen
Beim Mähen und Pflegen der freien Flächen und die dabei nicht auf ihre Stunden Achten, wir erwarten das andere Mitglieder in diese Fußstapfen treten und bei der Pflege der freien Flächen unterstützen.
Danke an das Wasserteam ohne Euch würden unsere Gärten nicht nur sprichwörtlich auf dem Trockenen sitzen.
Danke an Dieter Vollmer, unseren Strom Chef, der meist still im Hintergrund seiner Arbeit nachgeht
und immer kurzpflichtig bereit ist.
Alles andere bleibt wie gehabt – nur aktive Mitglieder –
also der Hauptpächter des jeweiligen Gartens – hat den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen und Arbeitsstunden zu leisten – letzteres kann auch vom passiven Mitglied erbracht werden.
Dazu gehört auch der Jährliche Nachweis der erbrachten Pflichtstunden.
Punkt 1 – Stand der Mitgliederbewegung
Im 71. Vereinsjahr, möchte ich euch mitteilen, dass unsere Gartenanlage einen Bestand von 157 Parzellen hat. Wir haben 52 Mitglieder und 68 Verpachtete Parzellen.
Steht eine Kündigung an, aus welchem Grund auch, wird der freiwerdende Parzelle nach Absprache mit dem bisherigen Pächter durch den Vorstand im Internet präsentiert.
Wir können nur durch Mundpropaganda von jedem Gartenfreund die Vergabe von freien Parzellen Vorantreiben.
An dieser Stelle ein kurzer Hinweis an diejenigen, welche sich mit dem Gedanken befassen,
einen Nachpächter zu suchen:
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes mit einer Frist von 6 Monaten. zum 31.12 eines jeden Jahres gegenüber dem Vereinsvorstand, er wird in diesem Fall zum 31. 12. des laufenden Geschäftsjahres wirksam. Liegt die Kündigung erst nach dem 01.Juli eines Jahres beim Vereinsvorstand vor, endet die Mitgliedschaft mit dem 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres. Die sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen bleiben bis zur vollständigen Räumung des Einzelgartens durch das kündigende Mitglied bestehen.
Der Vereinsvorstand kann von diesen Terminen Abweichungen zulassen, ist ein Nachpächter gefunden ist eine sofortige Übergabe möglich.
Punkt 2 - Situation im Vorstand.
Vorsitzender: Manfred Brandt
Stellvertreter: Uwe Lingesleben
Kassiererin: Ina Jentsch
Schriftführer: Andreas Weickardt
Fachberater: Hartmut Schindler
Revisoren: Silvia Suck
Sandra Wagner
Ivette Wunder
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass KEINE Entscheidung, Weisung, Mahnung,
etc. von mir persönlich stammt – nur, weil MEIN Name da zu lesen ist.
ALLE Entscheidungen werden vom KOMPLETTEN Vorstand besprochen, beschlossen und
durchgesetzt.
Auch gegenüber Denjenigen, welche meinen, durch ihre langjährige Mitgliedschaft im
Verein, gewisse ‚Vorteile haben zu müssen.
Punkt 3 - Arbeitseinsätze / Ordnung und Saubereit in der Anlage
Ich wiederhole mich vielleicht, wir danken uns an dieser Stelle bei allen Gartenfreunden für Ihre Arbeit bei den Sondereinsätzen – unser besonderer Dank gilt allen, welche sich weit über die Pflichtarbeitsstunden angergieren.
Jeder Gartenfreund ist zu der Erbringung der Pflichtstunden verpflichtet,
ebenso ist er verpflichtet diese geleisteten Stunden dem Vorstand nachzuweisen
was im Interesse jedes Einzelnen sein sollte.
Stundennachweise sollten nach Absprache mit dem Vorstand im Kummerkasten hinterlegt werden.
Jedes Vereinsmitglied ist in der Pflicht der Erbringung des Nachweises – NICHT der Vorstand!
Punkt 4 - Wasser/ Stromversorgung Baubericht
Die Pumpenanlage und das Wassernetz wurden bis auf kleine Schäden in Betrieb genommen.
Des Weiteren suchen wir noch Freiwillige für Sondereinsätze.
zum Beispiel Flächen Mähen, Hecken schneiden.
Danke
Punkt 6 - Satzung, Geschäftsordnung, Finanzordung, Bauordung des Vereins
Eine Geschäftsordnung sowie eine Finanzordnung werden innerhalb des Vorstandes
beschlossen und Euch zu gegebener Zeit vorgestellt – zum Beschluss in einer Mitgliederversammlung.
Statut, Finanzordnung und Gartenordnung sind in unserer Internetpräsenz
https://schaeferbruecke.jimdo.com zu finden, auf welcher auch alle relevanten Schriftstücke, Termine usw. präsentiert werden.
Vor allem aber sehen wir dies als Maßgabe bedingt durch den unverkennbaren
Generationswechsel im Verein, und um unsere Vereinsmitglieder schnellstmöglich und vor allem zeitgemäß zu informieren und unserem Verein nach außen hin zu präsentieren.
Punkt 7 - Mitarbeit & Miteinander im Verein
Hier sei kurz und knapp gesagt, Ein Verein lebt nur durch und von seinen Mitgliedern.
Ein Hinweis sei uns noch erlaubt:
wir stellen immer wieder fest, dass dem Verein Adressänderungen durch Umzug o.ä. nicht
rechtzeitig, bis gar nicht mitgeteilt werden.
Das Herausfinden einer neuen Anschrift und/oder Telefonnummer kostet den Verein viel
Zeit und Geld – hier sei jedes Mitglied daran erinnert uns Änderungen diesbezüglich
schnellstmöglich mitzuteilen – muss dies durch den Verein nachgeholt werden, wird es für
das betreffende Mitglied ab sofort kostenpflichtig.
Schlusswort
Wir hatten ein für uns erfolgreiches Gartenjahr 2022.
Ein gepflegter Garten mit passendem Eindruck der kleingärtnerischen Nutzung sollte aber natürlich sein.
Wir bedanken uns bei allen Gartenfreunden für ein derart problemloses Vereinsleben,
und wünschen Euch weiterhin eine Gute Erholung in Eurem Garten, gute Ernteerträge und
wünschen uns weiterhin immer ein Lächeln, wenn wir uns in den Anlagen begegnen.
Der diesjährigen Garten-Saison sei folgender Spruch gewidmet:
Kinder weinen, Narren warten,
Dumme wissen, Kleine meinen,
Weise aber gehen in den Garten.
In diesem Sinne bedanke ich mich im Namen des gesamten Vorstandes für Eure
Aufmerksamkeit und Eure Geduld bei der Rechenschaftslegung des Vorstands.
Bleiben SIE alle Gesund
Stedten, den 27. Mai 2023
Manfred Brandt
Vorsitzender